Ausführliche erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein commentar für meine zuhörer, Volume 9

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J.J. Palm, 1796-1816, in der Palm'schen Verlagsbhdlg., 1808
 

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Página 49 - Godcfroi (^uimaclverziuu. jur. eiv. csp. 5.) sehr grünblich dagegen erinnert hat; überdem folgt ja auch noch nicht, weil der Usufructuar nicht selbst eine Servitut auflegen kann, so kann er auch nicht gültig in die Auflegung einer Dienstbarkeit consentiren.
Página 61 - Man irrt also offenbar, daß man die Notwendigkeit der Tradition, die bey dem Eigenthum, so wie bey den Servituten, bey denen sie sich denken...
Página 377 - R«l)t an einer fremden Sache, allein solche Sachen, von denen kein Gebrauch ohne Zerstörung oder Veräußerung möglich ist, setzen voraus, daß man Eigenthümer sey, um sie ihren Zweck gemäß gebrauchen, oder vielmehr verbrauchen zu tön. nen. Daher sagt Cajus />. 7. /). />. t. 8i vini, olei, NU»
Página 58 - Servituten haben das Eigenthümliche, dass die Ausübung derselben immer mit dem natürlichen Besitz der Sache selbst verbunden ist.
Página 11 - Rechts ist, dadurch .ge» winnt, daß es aber gleichgültig sey, ob gerade dieser Besitzer einen Nutzen daraus ziehe ^°). Sie bestätigt also...
Página 48 - Be. stellung einer Servitut sey eine Art der Veräußerung. Wer nun, wie der Usufructuar, nicht alicniren kann, könne auch in keine Veräußerung auf eine iechtebeständige Art 45) tlit. Lxercillt. ?2p. 2. 46) /«li. vi?>vi.i3 l^ib. II. Leciion. v«s>«l. iuriz civ. c'p. 8. (!n ^v. oT^««

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