Almanach

Capa
Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften, 1893
Vols. for 1854-19 include section: Die feierliche Jahressitzung (called Die feierliche Sitzung, 1854-1914; Die statutenmässige Jahressitzung, 1915-21; published also separately, 1848-99)
 

Outras edições - Ver todos

Termos e frases comuns

Passagens mais conhecidas

Página 167 - Beschlüsse, die Rechnungsablage und den neuen Etat einen Bericht, welcher durch die Akademie zu Berlin dem Reichskanzler-Amte mit dem Ersuchen um Mittheilung auch an die österreichische Regierung überreicht wird. §-9. Die in Berlin ansässigen Mitglieder der...
Página 81 - Am festgesetzten Termin, dem 31. December 1866, ist eine Bewerbungsschrift eingelangt, mit dem Motto: „Nunquam otiosus " . Die Akademie hat in ihrer Gesammtsitzung am 29. Mai 1867 dieser Schrift den Preis von 1000 fl. zuerkannt, und wurde in der feierlichen Sitzung am 31. Mai 1867 als Verfasser: Professor Dr. Kenngott in Zürich bekannt gegeben.
Página 177 - Goncurrenz eingereicht, oder die eingereichten des Preises nicht würdig befunden werden, wird die fällige Summe zum Capital geschlagen. Auf Beschluss der Berliner Vorstandsmitglieder kann in die Preisausschreibung die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Auszahlung des Preises erst erfolgt, wenn die gekrönte Schrift bis zu einem festzustellenden Termin gedruckt vorliegt. Verstreicht dieser Termin, ohne dass diese Bedingung erfüllt ist, so fällt der Betrag des Preises an die Stiftung zurück...
Página 173 - Vorstande nicht mitgetheilt, so wird das bezeichnete Mitglied als solches angesehen, bis die betreffende Akademie dessen Ausscheiden anzeigt. Tritt, sei es durch Ablauf der Frist, auf welche ein Mitglied ernannt ist, sei es durch Rücktritt oder Tod, eine Vacanz ein, so benachrichtigt der Vorsitzende (s. §. 7) des Vorstandes davon möglichst bald die Akademie, welche das ausscheidende Mitglied ernannt hat, und diese theilt ihrerseits dem Vorsitzenden das Ergebnis der von ihr vorgenommenen Ersatzwahl...
Página 158 - Ausführung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Geldmittel zu gewähren. Dem freien Ermessen der Akademie bleibt überlassen, ob sie die ihr zur Verfügung gestellte Zinsenmasse zu einem und demselben Unternehmen oder zu verschiedenen Zwecken (Nr. l — 4) verwenden will. Auch die Zinsenmassen mehrerer Jahre können mit Einwilligung der betheiligten Akademien für ein und dasselbe Unternehmen bestimmt und verwendet werden. Ordentlichen einheimischen Mitgliedern der conferirenden...
Página 61 - Leseverein. PP. Graz, K. k. Staats-Oberrealschule. PP. Graz, K. k. technische Hochschule. PP. Greenwich, K. Sternwarte. P und PP. Greifswald, Naturwissenschaftlicher Verein von Neu-Vorpommern und Rügen. PP. Güstrow, Verein der Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg. L. Habana, Real Academia de Ciencias medicas, fisicas y naturales.
Página 166 - Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Dieselbe hält jährlich um die Osterzeit eine Zusammenkunft in Berlin, zu der der Vorsitzende einige Wochen vorher sämmtliche Mitglieder schriftlich einzuladen hat. §.7. In der jährlichen Zusammenkunft der...
Página 112 - Silber für das relativ beste deutsche dramatische Werk (ohne Unterschied der Gattung) zu verleihen, welches im Laufe des letzten Trienniums auf einer namhaften deutschen Bühne zur Aufführung gelangt und nicht schon von anderer Seite durch einen Preis ausgezeichnet worden ist.
Página 157 - Reisestipendium zu ertheilen, 4. die zur Ausführung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Geldmittel zu gewähren. Dem freien Ermessen der Akademie bleibt überlassen, ob sie die ihr zur Verfügung gestellte Zinsenmasse zu einem und demselben Unternehmen oder zu verschiedenen Zwecken (Nr.
Página 175 - Gebiete zu prämiiren, eventuell die besten Lösungen zu stellender Preisaufgaben aus demselben Gebiete zu krönen. §. 12. Die erste Zuerkennung des Preises, resp. Stellung der Preisaufgabe erfolgt an dem Tage, an welchem die königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin den Geburtstag Leibnizens im Jahre 1884 feiern wird, und von da ab an dem akademischen Leibniztage von vier zu vier Jahren.

Informações bibliográficas