Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Volume 18

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Passagens mais conhecidas

Página 340 - Sache' ausdrücklich übernommen hätte, da durch die Anerkennung der Schuld ein eigenes Factum, des Besitzers hinzukommt, welches eine Verbindlichkeit hervorbringt, und ihn zum Schuldner macht...
Página 262 - Immission kommt, wie überhaupt, so auch in Schuldensachen, in Teutschland nicht mehr vor ") ; am wenigsten aber in so fern sie nach dem Römischen Rechte als ein Mittel, den Ungehorsam zu bestrafen, gebraucht wurde. Denn in die...
Página 413 - Prädlüm muß wenigstens für den Augenblick an sich als Zweck der Miethe betrachtet werden können; dann kommt «S nicht daraus a«/ wie lange die Sachen daselbst blei. wirklich genommen. Denn da heißt es: 0v A-alv?
Página 429 - Hauses dadurch, daß er seine Sachen in den Theil des Hauses, den ihm der erste Miethmann in...
Página 290 - Güter fähig und befugt scy, thcils darauf, ob auch die zu verpfändenden Güter nach ihrem Werthe, welcher dann gehörig auszumltteln ist, zur Sicherstellung des Gläubigers hinreichend scyen ^). Ja da der Pfandver...
Página 315 - Besitzer der Sache Statt"), er sey der Verpfänder selbst, oder dessen Erbe...
Página 271 - Immission war bestellet worden, allen nachherigen Gläubigern zu statten kam, welche sich binnen der dazu gesetzlich vorge...

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