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gen, fich bloß zu begnügen mir-Niederträchtigkei; ten und Laster anzudichten, ist, die Handlung ei nes Nichtswürdigen. Daß eine solche Handlung keine Widerlegung, sondern nur Verachtung erz warten könne, ist in die Augen fallend. Ploen,

den 28ten Mai 1793.

August Hennings.

Die Vorwürfe der Feigheit und Niederträchtige keit treffen hier den Norwegischen Offizier mit vol lem Rechte, in so ferne man nichts weiter vdn ihm weiß noch wissen kann, als daß er der Verfasser des obigen Pasquills ist; und gescht, diese Beinas men wären auch falsch gewählt, so stand es ja jez dem Leser und also auch dem Anonymus frei, den Jerthum durch Definitionen und Eyllogismen zu berichtigen. Ein Irrthum ist aber noch keine Ber leidigung, und diese kann niemals in Ansehung cie nes abstrakten Wesens, und folglich auch nicht in Ansehung eines Verfassers, in so ferne er mit seinent Buche vollkommen identisch ist, Statt finden. Das durch daß der Pasquillant in seinem Pasquille erklärt hatte, daß keine Beleidigung oder Bez schimpfung, keine An- und Ausforderung ihn bewegen würden, sich nahmhaft zu machen, wollte er auf ewig beurtheilt seyn wie sein Buch.

Auch ließ er jene Erklärung unbeantwortet, und während ganzer fünf Monate hörte man weis ter nichts von ihm, obgleich der Graf von Schmet tow ihm nicht undeutlich zu verstehn gegeben hat: te, daß er die Sache auf dem fogenannten Wege der Ehre mit ihm auszumachen wünsche.✨

Jeht aber erschien des Grafen Commentar zu feinen patriotischen Gedanken. Hier fertigte er sei nen Gegner auf eine Weise ab, die für dessen Eigenliebe ́äußerst kränkend, und weil er doch vermuthlich einige vertraute Freunde in das Geheimniß seiner Autorschaft gezogen, und sich wohl gar in seiner Einfalt etwas darauf zu Gute gethan haben mogte, für seine Eitelkeit unerträglich seyn mußte,

Bald darauf hörte man denn wirklich, daß der Norwegische Offizier im Anzuge sey. Die Pus blicität mit der dieser Ritter inkognito reiste, war wirklich possierlich; so wie es empörend war, daß der Bauer der die besternten und bebänderten Her ren Herausfoderer zu königlichen Diensten nach Ploen gefahren hatte, denen die ihn fragten, wer diese Fremden wohl seyn mögten, zur Antwort gab, sie wären gekommen um den Grafen Schmetz tom zu erschießen. Dieser Bauer mußte den Lodts fchlag, wenn ihn Vornehme begingen, nicht für ein so gar großes Verbrechen halten, weil er davon

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als von einer ganz gemeinen Sache sprach, und mogte wohl gar glauben, so etwas, könnte auf kös niglichen Befehl geschehn, weil die vermeynten Herren Todtschläger zu königlichen Diensten reisten.

Mit der Nachricht von seiner Abreise aus Norwegen hatte man zu gleicher Zeit das Gerücht ver breitet, daß er nicht nur von dem Grafen von Schmettow, sondern auch von dem Herrn von Hens nings Genugthuung fordern wollte. Lehteres schien unglaublich und bestätigte sich doch gleich darauf.

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Ein Offizier brachte dem Herrn von Hennings einen Brief folgenden abentheuerlichen Inhalts. »Da der Kammerherr August von Hennings in denen öffentlichen Zeitungen hat ehrens rührige Ausdrücke gegen den Norwegischen Offizier einrücken lassen, so wird hiemit dem Herrn Kammerherrn zu wissen gethan, daß dieser Norwegische Offizier hier angekommen ist, und den Herrn von Hennings in Zeit von 8 Tagen, als den 3ten Nov. h. a. in Bergedorf ganz sicher erwartete. Ham burg, den 26ten Octob. 1793.

Der Norwegische Offizier.

Der Unsinn dieser Zumuthung muß einem je den in die Augen fallen. Der Norwegische Offizier hat einen namhaften Mann aufs schändlichste öf fentlich beleidigt, und sich selbst durch seine Ano.

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nymität vor aller Gegenbeleidigung sicher gestellt. Und dennoch giebt er sich für den Beleidigten aus, und hat die Unverschämtheit eine Genugthuung zu verlangen. Der öffentliche Beamte, der Hausvater, der Mann, der einen ehrenvollen Namen, zu verlieren hatte, sollte sich mit einem verkappten Abentheurer herumschlagen, von dem er nichts als eine unrühmliche Handlung wußte. Nur ein Wahnsinniger, schien es, könne einen solchen Vor: schlag ernsthaft thun, und nur ein Wahnsinniger ihn annehmen. Eo lange der Norwegische Offizier sich nicht nannte, blieb er in den Augen seines Gegners der Feige, Nichtswürdige, den er zu sehr perachtete, un auch nur eine gerichtliche Uns tersuchung gegen ihn zu veranstalten. Nannte er fich, so kam es dem Beleidigten zu, zu bestimmen, welche Art von Genugthuung er von ihm verlan= gen wollte. Bei näherer Untersuchung fand es sich alsdann vielleicht, daß der Mann so schlecht nicht war als seine Handlung, daß er z. B.. sein Buch in einem Augenblicke von Geistes Abtoefenheit geschrieben hatte, und also mehr Mitleiden als Zorn verdiente. Zeigte es sich aber hingegen, daß er seis nem Charakter gemäß und mit voller Besonnenheit in schlechter Absicht schlecht gehandelt hatte, so stand es nach allen Grundsätzen der Ehre dem Bé leidigten frei, den muthwilligen Ehrenschänder lau

fen zu lassen, ihn herauszufordern, oder ihn den Gerichten zu überliefern.

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Eo dachte auch der Herr von Hennings, und gab dem Unbekannten mündlich zur Antwort: daß ver sich nicht verbunden glaubte, eine anonymische Ausforderung zu beantworten: daß er aber, wenn fich jemand zu den gegen ihn gedruckten Calume nien namhaft machen wolle, mit ihm reden würde. Nach dieser Antwort blieb dem Norwegischen Offizier nichts weiter übrig als unverrichteter Sa dhe, feine Rückreise nach Norwegen anzutreten; wie er sich denn überhaupt die ganze Reise hätte sparen können, da er aus des Grafen Schmettow eigener Echrift wußte, daß dieser beständig kränklis the Mann in der späten Jahreszeit kaum einent Tag außer dem Bette zubringen konnte.

Allein vor seiner Abreife follte doch noch eit Verfuch gemacht werden, ob der Philosoph nicht Mensch genug seyn würde, sich durch die Autoris tät einer angesehenen Person zu einer Handlung bewegen za laffen, die vor der Vernunft auf keine Weise zu rechtfertigen war. Ein General's Lieutei nant, Gr. v. G. ließ sich zu dieser eben nicht sehe ehrenvollen Rolle brauchen. Er, der bejahrte Mann, der eine hohe Würde im Staaté bekleidet, kommt in das Haus eines königlichen Beamten, um ihm als ein leichtsinniger Jüngling einen Ducll

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