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X.

Neue deutsche Werke.

Christoph Daniel Ebelings Erdbeschreis bung und Geschichte von Amerika.

Regierung.

(Beschluß.)

Schon unter der brittischen Herrschaft hatten die amerikanischen Kolonien eine ziemlich freie der englischen ähnliche Verfassung. Ein Statthalter mit seinem Rathe stellte König und Minifterium, die in zwei Kammern ges theilte Generalversammlung (General Assam. bli) welche vom Volke gewählt wurde, das Parla ment vor. Bei jenem war die ausübende, bei dies fer sammt dem Statthalter die gefeßgebende Ge walt. Gerichtshöfe und Friedensrichter vom Statt: halter ernannt, sprachen Recht ganz nach Engl. Gitte. Auch besezte der Statthalter alle Amter, hatte völlig soviel Macht als in England der König, war jedoch, besonders in Neu-York, über die zu große Ausdehnung derselben mit der Generalversammlung in beständigem Kampf.

Diese Verfassung ist nach der Revolution im Ganzen beibehalten worden, nur trat jezt das Volk an die Stelle des Königs, und die höchsten Ämter, welche der König sonst unmittelbar vergab (die Etelle des Statthalters, Unterstatthalters, u. a.) befeht seitdem das Volk durch Wahl. Connecti cut und Rhode Island, welche durch ein klu ges Nachgeben im Besis der freyesten Verfassung geblieben waren, und schon unter Brittischer Herre schaft fast völlige Unabhängigkeit genossen, werden

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im Ganzen noch auf dieselbe Weise als vor der Revolution regiert. Doch leidet besonders Rhodes Island an den Folgen fehlerhafter Einrichtungen. Massachusetts gab sich in den Jahren 1779 und 80 eine neue Konstitution, welche auch Neu-Hamp shire und Vermont bei der ihrigen zum Grunde gelegt haben. Doch ist in dieser Konstitution in der That nur wenig von der alten Verfassung so weit sie sich mit der Republik vertrug, geändert worden. An der Epiße der Konstitutionsacte steht eine Erklärung der allgemeinen unver äusserlichen Rechte der Einwohner, ganz im Tone der berühmten Erklärung der Menschenrechte in Frankreich; nur daß sie einen religiösen Anstrich hat und unter andern die Gesetzgebung berechtigt, alle Einwohner zur Besuchung des öf fentlichen Gottesdienstes anzuhalten. Alle Gewalt heißt es Art, 5, ist ursprünglich beim Volke, und geht von ihm aus; daher sind alle seine Stellvere treter zu allen Zeiten ihm verantwortlich. Art. 6: Es giebt nur verdiente, keine erbliche Würden und Amter; die Idee eines als Geschgeber, Richter oder Obrigkeit geborenen Menschen ist absurd und uns natürlich. Art. 16. Die Preßfreiheit ist zur sichern Erhaltung der Freiheit im Staat wesentlich noth wendig. Art. 17. Stehende Heere sind in Friedens. zeiten der Freiheit gefährlich, und dürfen ohne Be willigung der Gefeßgebung nicht unterhalten werz den. Art. 3o. Die gesetzgebende, ausübende und richtende Gewalt müssen stets von einander getrennt feyn. Neu-York sezte seine, jetzige Regie ungs form schon im Jahr 1777 durch eine dazu berufene Nationalversammlung fest. Noch früher Neu, Jersey. das sich unter allen amerikanischen Etaa, ten zuerst eine neue Konstitution gab.

Was in Frankreich die Departements und Kantons find, das sind in den vereinigten Staaten die Grafschaften (coumy) und Ortschaften (townships) nur daß die Administration größten: theils den leztern anvertrauet ist. Echon zur Zeit

der Britten wurde jeder Staat sorgfältig ausge messen, und in Vierecke durch Graben abgesonderte Landstriche, meist 2 geogr. Quadrat Meilen groß, abgetheilt. Jeder solcher Landstrich macht eine Ortschaft aus und kann, sobald er von 66 oder mehreren ansäßigen Freihaltern bewohnt wird, ver Iangen dem Staate als ein besondrer politischer Körper einverleibt zu werden. Als solcher ist er Versammlungen zu halten, Vorsteher, Schreiber und andre Beamte zu wählen, und sich selbst zu administriren berechtigt, schickt, wenn er die gehö, rige Anzahl von Schahbaren enthält (in Massaz chusetts wenigstens 250) Abgeordnete zur Gesetzge bung, hilft die vornehmsten Staatsbeamten wählen, ernennt auch seine Geschwornen, erhebt Abgaben, verwaltet die Polizei, und erhält. Kirchen und Lehrer, wozu gewöhnlich des ganzen Distrikts der Ortschaft bestimmt sind. In Connecticut bilden die mehresten Ortschaften zwei Kirchspiele. In Massachusetts hat jede 3 bis 4 Vorsteher, die so wie alle übrige Ortschaftsbediente (Schreiber, Taxis rer, Armenaufseher, Einnehmer, Gehägeshauer, Wegeauffeher, Nugholzinspektor, Zehendner, Gee richtsbediente, u. a. m.) jährlich von den Ortschaftsbewohnern aufs neue gewählt werden, und der Bolksversammlung präsidiren, die sie jährlich im März oder Aprill ausschreiben. Mehrere Ortschaf ten machen zusammen eine Grafschaft aus, wel the gleichfalls, nach Art der engl. Grafschaften, besonders in Rücksicht der Abgaben und des Ger richtswesens ihre eigne Verfassung haben. Jeder steht ein vom Statthalter ernannter Sherif mit mehreren Untersherifs vor, und wacht für Ausführung der Verordnungen. Nur die Freih alter, welche eine gewisse Menge von Taren bezahlen, haben Stimmgerechtigkeit in den Pris mairversammlungen der Ortschaften. Um aber für einen Freihalter zu gelten, muß man entweder ein gewisses Landeigenthum (in den mehresten Staaten von wenigstens 40 Schill. jährlicher Einkünfte) oder

ein zwanzigmal größeres persönliches Vermögen be fißen. In Vermont gelten alle Mannspersonen über 24 Jahr, die ein volles Jahr im Staate woh, nen, für Freihalter.

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Die von den Ortsversammlungen gewählten Repräsentanten bei der Gefeßgebung sind in allen Staaten in zwei Kaminern, den Senat und das Haus der Repräsentanten getheilt. Beide haben eine verneinende Stimme gegen ein. ander, und sind fast ganz auf dem Fuß des brit: tischen Parlaments eingerichtet. Der Senat beson ders ist Richter über die Amtsverwaltung aller Staatsbedienten, die nur das Haus der Repräsent. bei demselben belangen kann; dieses hat allein das Recht Gelder zu bewilligen und Taren aufzulegen. Zu Neu - Hampshire müssen die Tagebücher beider Haufer gedruckt werden. In den mehrsten Staaten werden beide Häuser jährlich, in Rhode Island und Connecticut das lettere alle halbe Jahr aufs neue gewählt. Ihre Mitglieder müssen ein bestimm, tes schatbares Vermögen besigen, und die Anzahl derselben richtet sich mehrentheils nach der Menge der schatbaren Einwohner der Ortschaften. In Neu Hampshire war die Zahl der Wählenden im Jahr 1791 8967, d. h. der funfzehnte Theil der fämmtlichen Einwohner. Die Ortschaften vergüten ihren Repräsentanten die Reisekosten und geben ihnen tägliche Diäten (in Mass. 6 bis 7 Schill. in Neu-York 16 bis 20) Bestechungen bei den Wahlen werden in Neu-York mit 500 L. bestraft. In Rhode Is land, wo die halbjährigen Wahlen der Repräsen tanten den Parteigeist besonders anfachen, und wo überdem die Einwohner von einem unruhigen Gei ste beseelt werden, sollen Bestechungen und Thät lichkeiten zwismen den Parteien nichts seltnes seyn. In Massachusetts besteht jeht der Senat aus 40, das Haus der Repräsentanten aus 203; in NeuYork ersterer aus 24, leşteres aus 70 Mitgliedern. Rhode Island hat 10 Senatoren (Assistenten) und 70 Repräsent.; einige mehr Neu-Hampshire und Vermont;

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Vermont; Connecticut 12 Assistenten und 176 Repräsentanten; Neu- Jersey aber nur 13 Senatoren und 39 Repräsentanten.

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Die ausübende Gewalt in jedem dieser Staaten, ist in den Händen des Präsidenten oder Gouverneurs, der den Titel Excellenz führt. und des ihm in den mehresten Provinzen zugeorde neten Raths, der aus den Gliedern beider Kame mern des gesetzgebenden Körpers durch vereintes Ballotiren beider Häuser gewählt wird. Doch sind in Rhode Island, Connecticut und Vermont, Staat und Rath ein und dasselbe Collegium. Der Gous verneur (in Neu York der Unterstatthalter) ist Präsident des Senats; und entscheidet, wenn die Stimmen gleich sind. Er hat das Recht, die Ger feggebung zu prorogiren, doch nie über eine bestimmte Zeit, beide Häuser auf ihr Verlangen zu adjourniren, und sie im Nothfall vor der angeschten Zeit zusam: menzurufen. Er ist Generalcapitän zu Wasser und zu Lande, und sobald der gefeßgebende Körper den Staat in Krieg oder Aufruhr erklärt, Oberkriegs befehlshaber; darf jedoch die Truppen nicht aus eigner Willkühe über die Gränzen des Staats führen. Er hat das Begnadigungsrecht, besest mit Zuziehung des Raths die mehresten Amter und Of: ficierstellen, (in Neu- Jersey wählen sich die Solda: ten ihre Officiere bis zum Hauptmann hinauf selbst; die andern ernennt die Versammlung) und nur auf feine Anweisung darf der Schahmeister Gelder aus zahlen. In Neu - York ist seine Macht mehr eins geschränkt, indem ihn zwar kein Rath zugeordnet ist, aber mehrere seiner wichtigsten Vorrechte z. B. die Besetzung der Bedienungen, das Begnadigungs. recht, u. a. von besonders eingefesten Collegien verwaltet werden. Dafür wird er hier auf 3 Jahre gewählt, und genießt 2000 Liv. Einkünfte; indeß in den Neu- Englischen Staaten wie in Neu- Jers fen diese Wahlen jährlich geschehn, und seine Be soldung im reichen Massachusetts nur 800 Liv. bes trägt. In Neu-Hampshire besteht der Rath aus Deutschl. 6s St.

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