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Staate, an welchen sie gesandt sind, unter der Voraussetzung handeln und ihre Kreditive abge: ben, daß die Annehmung oder Nichtannehmung von demselben abhänge;

c) daß, wenn sie nicht von ihm abhienge, wenn insonderheit die Reichsverbindung allein darüber entschiede, doch ein Geseß und Norm für die kleineren Reichsstände Statt haben, und sie an die mächtigeren, insonderheit an ihre Kreisdirek toria verwiesen seyn müßten, um deren Einwil ligung sowohl bei der Anerkennung als Nichtanerkennung einzuholen ;

d) daß es auch Fälle gebe, in welchen das Recht, den Gesandten eines Staats nicht anzuerkennen, der von keinem andern Reichsstande würde abgewiesen werden, dem kleineren Reichsstande nicht ftreitig gemacht werden kann, wenn z. B. ders felbe mit dem ihn sendenden Staat mißhellig ist, oder eine unangenehme Person hergesandt wird, oder ein Bürger des Staats sich ein fremdes Kreditiv geben läßt, um sich seiner bürgerlichen Pflicht zu entziehen, oder in einem bösen Rechtshandel zu decken.

Beispiele solcher Art sind nicht selten. Hame burgs Gefälligkeit in der Annehmung solcher Ge sandten, deren Sendung für die Stadt nicht nue unnük, sondern sogar unangenehm und schädlich

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war, ist immer sehr weit gegangen. · Der Arzt, ein geborner Hamburger, ist noch nicht vergessen, der vor etwa 30 Jahren Mittel fand, von einem mächtigen, aber entfernt wohnenden Reichsfürsten fich ein Kreditiv als dessen Gesandter geben zu laf feu, Vormittags zu seiner Praxis, Nachmittags als Minister umher fuhr, und unsere Wachen in Präsentirung des Gewehrs übte, bis zu seinem To: de kein einziges Geschäft hatte, ohne daß er das unselige Lotto feines Fürsten hier in Gang fehte. Ich enthalte mich eines gewissen Fremdlings zu er wähnen, der seiner Privatabsichten wegen das Kre ditiv eines kleinen Reichsfürsten zu erlangen wuf. te, bei dessen Mission auch nicht das kleinste Ge: schäft denkbar war. Es ward freilich Anstand ge nommen, ihn anzuerkennen. Vor ihm war schon ein hiesiger Jude abgewiesen, endlich aber ward diefer anerkannt, und so ward auch er ein Mini, fter, gewiß nicht ohne Verdruß andrer mehr respeť: tabler Herren Gesandten.

Wenn denn unsre Stadt so gefällig ist, Ge fandte anzunehmen, deren Eendung ganz unnük und sogar unangenehm ist, so hat sie doch auf der andern Seite gewiß Grund und Recht, und kann Die Billigung aller auf sie achtender deutschen und andrer ausländischen Mächte erwarten, wenn in solchen Fällen ernsthaft überlegt, und verfassungs

mäßige Genehmigung der Bürgerschaft verlangt wird, da der Gesandte`einer Macht von ihr ang erkannt zu werden begehrt, dessen Mission nicht unnük, sondern in Absicht auf die Handlung Hami burgs höchst wichtig ist, wenn gleich die Zeiten und die Umstände, unter welchen dies verlangt wird, wichtige Bedenklichkeiten haben. Ich werde bald historische Vorfälle anfführen, da solche Beg denklichkeiten zwar beachtet, aber wichtigerer Urfa chen halber übersehen wurden, und am Ende die erwartete Billigung nicht fehlte.

Die Frage ist und bleibt wichtig. Was darf Hamburg in dem vorliegenden Falle thun? wenn gleich neben ihr die zweite Frage sich darbietet, was für Hamburg seiner Lage und den Zeitums ständen nach, was für seine Handlung und die so enge damit verbundene Handlung des größern Theils von Deutschland zuträglich und rathsam sei? Man könnte daran die Frage knüpfen: Welcher Entschluß drohet mit größerer Gefahr, sowohl für diese einzelne Stadt, als für so viele andre Staa ten, denen es durchaus nicht gleichgültig seyn kann, ob diese erste Handelsstadt Deutschlands noch in dem 4ten Jahre dieses fürchterlichen Krieges in wesentliche Gefahr geseht werde, in ähnliche Um slände zu gerathen, als die doch auch für das

westliche Deutschland so wichtigen Handelsstädte Hollands gerathen find.

Wenn ich die Verlegenheit Hamburgs als eine solche ansehe, an welcher der größre Theil Deutsche lands Antheil zu nehmen große Ursache hat, wobei ich auch die, Bremen und Lübeck, drohende Verlegenheit nicht bei Seite sehen darf, so ist dies nicht etwa ein Anstrich, welchen ich meinen Gründen zu geben und sie nicht bloß als für Hamburg geltend darzustellen suche.

Der kleinste Reichsstand in dem Innern Deutsch: lands würde, wenn jest Frankreich an ihn einen Gesandten sendete, wenig Bedenklichkeit finden, zu antworten; meine Verbindung an das deutsche Reich hindert mich den Gesandten einer Nation anzuerkennen, welche bis jetzt mit Deutschland im Kriege begriffen ist. Er würde nur auf die Gefahr des Landkriegs hinaus sehen dürfen, und erwar: ten können, daß ihn das Glück der deutschen Wafs fen schüße. Aber für Hamburg ist mehr zu beden: Fen. Der Weg von Holland und von Düsseldorf her ist zwar lang aber ganz offen. Es ist also nicht bloß die unbestimmbare Gefahr des Landkrie ges, sondern die schon vor 3 Jahren nachTM des Herrn le Hoc Wegsendung auf kurze Zeit erprobte Gefahr für ihren Seehandel, die es ihr bedenklich macht, irgend einen Schritt zu thun, welcher Frank

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eich beleidigen könnte. In weit minder bedenklis en Umständen hat Hamburg ein Verfahren ges

ählt, das freilich mehr den Umständen der Zeit Is feinen reichsständigen Verbindungen gemäß var, eine Zeitlang gemißbilligt ward, das aber -er Erfolg rechtfertigte. Diese Fälle werde ich der Wahrheit gemäß erwähnen dürfen.

Der erste war gegen Ende des 30jährigen Krie ges. Ihn erzählt Aubery du Maurier G. 21. feis ner Memoires, Amsterd. 1736. Der Graf Avaus Hielt sich in Hamburg unter den ersten Vorbereis tungen zum Friedenskongreß mit dem Verfasser als feinem Sekretair auf. Man drang kaiserlicher Seits auf seine Entfernung. Der damalige Senat antwortete aber, daß er wegen der Handlung der Stadt und der guten Begegnung, welche die Hams burgischen Schiffe mitten im Kriege in Frankreich erführen, den Hamburg so wohlwollenden König nicht beleidigen könne. Die Sache hatte nach eis nigen ernsthaften Schritten des damaligen kaiserlis chen Ministers ihr Bewenden dabei, zumal da der Friede sich näherte. Ich habe diese Thatsache mit den Worten des Aubery in der kleinen Schrift le droit des gens maritime consideré comme l'objeť d'un traité de commerce à annexer à celui de pacification entre l'Allemagne et la France, erzählt, welche nun auch in Paris gedrukt und vertheils

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