Imagens da página
PDF
ePub

R-s Gagnier also war von dem Mos, heimschen ganz verschieden: auf legteren hatte R. nie Anspruch gemacht, auch nicht machen können, und ersteren hatte M. nicht abgeläugnet, sondern emal (1768 und 1786) also nach refp. 13 und 31 Jahren, von der Gegenpartei selbst Zeugnisse wer gen der Rücklieferung erhalten. Den Mosheimschen Gagnier besaß M. bona fide und unangefochten. R-s Name stand darin, aber nicht als Besisers dieses Exemplars, sondern als ersten Excerptors der Varianten, die ein Dritter in das Mosheimsche Exemplar übergetragen hatte.

Ob diese Abschrift mit R-s Wissen und Wils len gemacht worden, wer sie gemacht habe, und wie sie an Mosheim gekommen sei, ist immer noch unbekannt, thut aber zur porliegenden Frage nichts.

[ocr errors]

Auch unter welchen Umständen die vor der Gegenpartei selbst eingestandene Rüægabe des R-sschen Exemplars schon 18 Jahre vorher geschehen sei, was von beiden Seiten für Misvers ständnisse und Gedächtnißfehler dabei eingetreten, die den unnatürlichen Verdacht einer nur versuchten Abläugnung eines Buchs, das für M. gar keinen Werth hatte, weil er ein anderes schönes Exemplar besaß, nur veranlassen gekonnt, blieb mir ebenfalls so lange unbekannt und unbegreiflich,

bis mir nach M. Tode die oben ausgezogenen Rschen Briefe an M. und H, in den Jahren 1755 bis 1768, die M. selbst theils rein vergessen, theils nie gesehen hatte, in die Hände fielen, und mir allen längst mit Ungeduld gewünschten Aufschluß gaben.

[ocr errors]

IX.

Für einige Arten von Lefern dürfte eine kurze Recapitulation nicht überflüßig sein.

1755, 1 May borgt mir Cajus, ein dienstfertiger Gelehrter, unverlangt ein Buch.

1. Jung bescheinige ich den Empfang und
bedanke mich.

26 August bitte ich um Verzeihung, daß
ich das Buch noch nicht gebraucht habe.
10. Sept. schreibt mir Cajus, ich könnte es
behalten fo lang ich wollte.

1756, ... habe ich das Glück, eben dieses mir
wichtige Buch in einer Auction zu erstehen.
Natürlich hätte ich nun Cajo sein Exemplar,
als mir nunmehr nicht weiter nöthig, zu
rückschicken sollen, aber ich vergaß es.
1757, im März, brouillirt sich Cajus mit mir,
unser Briefwechsel hört auf, aber ich denke
nicht an die Rücksendung des Buchs `und

Cajus denkt nicht daran, es von inir abfo dern zu lassen.

1765, 2. May also nach 8 Jahren, schreibt Cajus

[ocr errors]

zum erstenmal wieder an mich, wiewol nut

kalt. Er mahnt mich nur um die Recension feines Demostthens, aber weiter mahnt er mich mit keiner Sylbe um ein Buch, das nun volle to Jahre bei mir lag.

1768, im Jan. fällt ihm plößlich sein mir vor bald 13 Jahren geliehenes Buch ein, und er fordert es zurück.

Ich weiß daß ich das Buch habe; aber ich weiß auch daß es mein gehört, (das nämlich in der Auction erstandene) Cajus hingegen weiß auch, daß er mir 1755' das Buch (sein Exemplar näms lich) geliehen, und nie wieder zurückbekommen habe. Lange fiel keiner von uns beiden auf den natürlichen Gedanken, daß es zwei verschiedene Exemplare seyn, und wir folglich beide recht haben. könnten.

Endlich befann ich mich mit Schrecken, suchte nach, fand, und gab Cajo sein Exemplar zurück, und behielt das meinige und kaffirte alle die Briefe, die indeß, in diesem unangenehmen Vorfalle, zwis fchen Cajo und mir gewechselt worden warèn. 1769. fchrieb Cajus sein Leben, und gab mir darin

auf den Kopf schuld, ich hätte ihm das J.

porher sein geborgtes Buch abläugnen, es aber endlich doch mit Zwang ihm herausge

ben müssen. Noch blieb diese Biographie ungedruckt.

1774, 5 Jahre nachher, starb Cajus,

Erst 9 Jahre nachher

1783, ließ seine Wittwe diese Biographie und auch die darin befindliche für mich ehrenrü.

gige Stelle zwar nicht ganz, aber was noch weit schlimmer war, mit Gedankenstrichen drucken. Erst

1786 ward mir diese Stelle bekannt. Ich, ein nun

70jähriger Mann, wußte fein Wort mehr von allem dem, was vor 18 Jahren (im J. 1768) und noch weniger von dem, was vor vollen 31 Jahren (1755) über die mir nicht nennenswerthe Kleinigkeit zwischen mir und Cajo war verhandelt worden.

Nur Gagnier mit Varianten beschrieben und der Name Cajus auf dem Titelblatte liegt vor mir. Dieses Buch gehört mein, ich kann es gerichtlich beweisen, gleichwohl biete ich es Easi Wittwe an. Sie schlägt es aus, und lästert mich. Ich schweige auf meines Freundes Rath, und sterbe. Vielleicht entscheidet die Nachwelt hierüber, zwischen mir und Cajo, oder vielmehr Caji

Wittwe,

A. Arabische Druckerei.

X.

Als R. 1754, 22. Oct. seine Annal. Moslem. an M. sendite, schrieb er am Ende:

S. 48. Quid fit arabica vestrą typographia quam

auctore illustri vestro Maecenate instrui au

divi, Erit splendidum illud theatrum ostendendo Tuo ingenio. Faxit Deus ut rumor illi irritus ne fit.

Ob dieses Gerücht damals (im Oct. 1754) wirklich gegangen, und wie es an R. gekommen fei, weiß ich nicht. R. selbst schrieb an M. 1755. 1. May.

6. 50. Suggessi consilium hoc (ut idoneam typorum arabicorum copiam Academiao ve

strae mihique dono det Rex) illustri

vestro Maecenati, Münchhausenio, und bittet M. Gesnern und alle, die beim Minister etwas vermochten, seinen Vorschlag zu befördern.

M. selbst versichert in der N. Orient Bibl. 18. 134. Göttingen habe erst durch R—s Vorschlag die schönen arabischen Lettern erhalten. Hier ist feine Erzählung, beinahe wörtlich; Schade ŋur, daß die Data der Briefe nicht angegeben sind.

1

« AnteriorContinuar »