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der Schenkungsurkunde selbst nichts von einem Un terschiede zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen,

A. Aber nehmen sie denn an, daß, wenn Sie auf eine wüste Insel kámen, Sie das Recht har ben würden, sie ausschließungsweise in Besiß zu nehmen und den später kommenden ins Meer zu werfen, obgleich die Infel noch für Tausende, wie Sie find, Plag und Nahrung hätte?

B. Das nehm' ich nicht an. Ich glaube viel mehr, daß der später kommende berechtigt seyn würde, einen von mir noch nicht bebauten Plah für sich, meiner. Protestation ungeachtet, einzuzäus nen. Ich räume ferner ein, daß ohne positive Ge sese, welche meistentheils schon vertheilte Grund stücke voraussegen, das Recht der Befihergreifung, besonders in Ansehung der unbeweglichen Sachen, zuweilen nicht mit voller Wirkung wird ausgeübt werden können, und daß es daher noch besonderer Bestimmungen durch positive Geseze bedurfte. Allein ein Recht ist darum nicht minder vorhanden, weil deffen Existenz nicht Allen in die Augen fällt. *) Das Recht selbst und dessen Ausnahmen können durch gemeingültige Grundsäße bestimmt seyn, wenn auch die Anwendung derfelben auf den vorkommens den Fall wegen der dabei in Betrachtung kommen *) Non deficit Jus; sed deficit probatio.

den Thatsachen, zweifelhaft ist. Es wird also wohl ́am besten seyn, wir lassen unsre Ansprüche auf eine positive Gemeinschaft der Güter fahren, und ber gnügen uns an dem Rechte, Sachen, die noch Niemanden gehören, in Besitz zu nehmen.

A. Aber schließt nicht dieses angebliche Recht schon einen Widerspruch in sich? denn erst räumen Sie mir ein Recht ein, alle Dinge in Besitz zu nehmen, und doch soll ich auch das Recht haben, Andre, wenn es mir beliebt, von dem Rechte der Besitergreifung auszuschliessen.

B. Wenn es mir beliebt?

2. Ja, ganz recht,, wenn es Ihnen beliebt; denn Sie dürfen sich nur einfallen lassen, die Sache früher, als ich in Besit zu nehmen, so haben Sie eben dadurch das mir zustehende gleiche Recht vers eitelt.

B. Nehme ich denn eine positive Gemeine schaft der Güter an? gestehe ich Ihnen denn ein Recht zu, mich von der Besißnehmung des Erdreichs, worauf ich meine Hütte gebauet habe, aus, zuschließen? Gebe ich Ihnen nicht bloß ein Recht, Sachen, die noch Niemanden gehören, in Besitz zu nehmen? Was heißt, durch Besisergreifung erwere ben, anders, als Sachen zu meinem ausschließlichen Gebrauch aussondern? Seße ich nicht dabei ein Recht, Eigenthum durch Besizergreifung zu ers

langen, voraus? muß ich also nicht das Eigens thum beachten, ohne welches mein Recht kein Recht feyn würde? Muß ich also nicht von der Besih. ergreifung solcher Sachen abstehn, welche sich schon im Eigenthum eines Andern befinden?

A. Am Ende ist doch das Alles ein Streit, von welchem, wenigstens in Deutschland, wenig abhängt.

B. In Deutschland, sagen Sie? das ist eben die glückliche Lage, in welcher sich die deutschen Philosophen befunden haben, daß sie weniger, als die Gelehrten anderer Länder durch das Interesse des Augenblicks verleitet wurden, für oder wider einen Sah Interesse zu nehmen. Sie verhalten sich als ruhige Zuschauer dessen, was in der übrigen Welt vorgeht, und können daher ihre Theorien sicherer und fester gründen, als die Engländer und Franzosen, deren Gedanken sie in ruhiger Stille benugen, weil ihr Nationalstolz sie nicht hindert, von den Schriften andrer Völker Gebrauch zu machen. So weit bin ich also einig mit Ihnen; aber glauben Sie denn, daß die eben unter uns abge: handelte Frage in Deutschland keine praktische Folgen habe?

A. Jest wenigstens hat es noch nicht das An. sehn, als ob die Deutschen sich sobald damit ab: geben würden, Ländereien in Ost- und Westindien

in Besitz zu nehmen, oder wüste Inseln zu ers obern.

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B. Es sey. Uber wichtig ist es auch für Deutschland, zu wissen, wie weit die Rechte deffen gingen, der zuerst ein Srück Landes in Besih nahın; ob er dazu die Einwilligung der übrigen Menschen bedurfte, und ob er, wenn diese nicht nöthig war, das Recht hatte, mehr, als er bedurfte in Besit zu nehmen, damit er Andre nöthigen konnte, zu verhungern oder seine Sklaven zu werden.

(Die Fortsegung im nächsten Stüde.)

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Werken deutscher Gelehrsamkeit und Litteratur be kannt zu machen, so daß jeder Deutsche, der sich nicht um die ganze Menge, auch nicht um den größten Theil der neuen Produkte, die unfre Druckerpressen so zahlreich liefern, bekümmern kann und mag, oder auch jeder Ausländer, der sich für unsere Litteratur interesfirt und nur eben von den wichtigsten Werken und ihrem Inhalte belehrt seyn will, in diesem Artikel unsrer Monatschrift feine Befriedigung finde. Ohnerachtet sich dieses auf Werke aus allen Fächern, welche Epoche machen oder doch bleibenden klassischen Werth haben, erstrecken wird; so wollen wir doch ganz vorzüglich auf solche Schriften Rücksicht nehmen, die nähere Beziehung auf die Charakterbildung deutscher Nation, auf ächten Gemeingeist haben und die den Deutschen mit seinem Vaterlande, mit seinen Reichs- und Landsgenossen, mit seinen Rechten und Pflichten

machen.

mit sich selbst bekannt

Mit herzlicher Liebe werden wir solche Werke beachten die den noch schlummernden Sinn für das

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