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wärts, wenn er nicht durch das Mittel der Universitäten wirkt. Ehehin war freylich dieses noch sichtbarer; denn da wurde Nichts von Wichtigkeit unternommen, ohne vorher der theologischen und der juristischen Fakultät der Landesakademie ein Gutachten abgefordert zu haben. Dieser WirkungsFreis der Universitäten ist jezt vermindert, weil man voraussetzt, daß der bloße Theoretiker von Staatsangelegenheiten nicht urtheilen könne. Auch haben in einigen deutschen Landen die Juristenfakultäten nicht mehr das Ansehn des obersten Ges richtshofes, doch ist im Ganzen der Einfluß der Universitäten noch immer wichtig genug, und es ist zweifelhaft, ob man nicht die alte Mode, die Universitäten über wichtige Angelegenheiten zu be= fragen, wieder einführen, die Universitäten selbst aber mit geübten Practikern besehen sollte.

A. Wenn man freylich die große Menge der deutschen Staaten erwägt, so kann man wohl vor: aussehen, daß man eher vorzügliche Männer auf den Universitäten als in den Geheimenrathskolles gien finden könnte, und man sollte daher auch bey der Besehung der Professuren auf diesen Umstand mehr Rücksicht nehmen.

B. Freylich muß das Ansehen der Universitä ten verloren gehn, wenn man einem Menschen dem man gern helfen wollte, eine Professur gibt,

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weil man ihn anderwärts nicht zu brauchen weiß. Schlözer, welcher so viel auf Deutschland gewirkt hat, ist Professor, und unsre Hauptuniversitäten können, wenn sie bei der Lehr- und Schreibefreie heit geschäßt werden, zum Besten Deutschlands mehr wirken, als die Landesstände, deren Inter. esse nur gar zu oft, von dem Interesse derer, welche sie vertreten sollen, verschieden ist.

3 weites Gespräch.

A. Also glauben Sie nicht, daß ursprünglich alle Menschen auf alle Sachen gleiche Rechte haben?

B. Gleiche Rechte haben sie, aber gleich wenige,

A. Gleich wenige und gleich viele. Gleich wenige; denn keiner hat ein ausschließendes Recht: gleich viele; denn alle haben das Recht die gemeinschaftliche Sache zu gebrauchen und zu be nußen. Die Erde ist des Herrn, und Alles, was auf und in ihr ist, ist, wie Schlözer *) behauptet, eine Sache, die allen gehört, wiewohl nur zum augenblicklichen Ber dürfniß. Das Recht des ersten Finders ist kein erweisliches Naturs, sondern ein ') In feiner Metapolitik §. II.

künftiges nothwendiges Positiv Recht. Der, so mühsam eine Reihe von Bäumen pflanzte, sie künstlich in einander flocht, und sich eine lustige Hütte daraus bil dete, der so ein Grundstück durch Um pülen tragbar machte xc., klebte zwar feine Arbeit und seine Kunst, unstreitig einen Theil feines Eigenthums, an die Bäume und an das Grundstück: aber durfte er das, ehe andere, deren gemein schaftliches Eigenthum vorher die Bäume und das Grundstükk waren, sich ihres Mit Rechts darauf verziehen hatten?

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B. Das, liebster Freund, ist eine harte Rede, wer kann sie hören! So werde ich also auch wohl den Apfel, den ich auf einer Insel finde, wo noch kein Staat und keine positiven Gesetze existiren, nicht eher essen dürfen, als bis ich die Einwilligung des ganzen menschlichen Geschlechts zu Verbrau chung dieser gemeinschaftlichen Sache erhalten habe?

A. Das gehört mit zu der augenblicklichen Benutzung der Insel, daß Sie sich die Früchte, die darauf wachsen, zueignen.

B. Dahin würde es also auch wohl gehören, wenn ich Äste von den Bäumen hiebe, um mir eine Sommerlaube davon zu bauen?

A. Das follt' ich auch meinen.

B. Muß die Sommerlaube in der Luft schwe. ben oder darf ich sie auf ein Stück der gemeine schaftlichen Insel sehen, und darf ich mir wohl gar ein Haus auf diese Stelle bauen, ohne die übrigen Menschen darum zu fragen?

A. Ja, wenn sie Ihnen den ausschließlicher Gebrauch nicht verwilligt haben, so kann ein Jeder die Laube und das Haus so gut nügen, wie Sie.›

B. Also wenn ich mir ein Behältniß gemacht habe, worin ich meine Sachen gegen die wilden Thiere oder auch wohl die gefangnen Tauben ges gen die Katzen verwahre, so darf ein jeder dieß Behältniß öffnen, um seine Sachen auch hineins zulegen? Denn, wenn ich ein Vorlegeschloß daran legte, so würde ich mir das Behältniß auf lange Zeit zueignen, und es wäre also nicht ein augen, blicklicher Besih, welchen ich dadurch schüßte. Ich darf also das Gemach nicht verschließen. Nun kommt ein Anderer, um seinen Käse darin zu ver wahren, aber unglücklicher Weise läßt er mir die Kaße hinein, und meine Lanbem find gefressen! Oder, was meinen Sie, muß die Kaße auch erst die Erlaubniß des ganzen menschlichen Geschlechts haben, ehe sie die Tauben fressen darf? Hat der liebe Gott die Erde mit Allem, was darauf und darin ist, allein den Menschen oder auch den Thie ren zum Geschenk gemacht?

A. Auch die Thiere gehören den Menschen. B. Gut, aber wo ist die Schenkungsurkunde, wie lautet sie?

A. Mit ihren geistigen und physischen Kräfs ten, und mit ihren Bedürfnissen erhielten sie zu gleich die Befugniß, ihre Bedürfnisse durch die das zu dienliche auf der Erde befindliche Mittel zu bes friedigen.

B. Haben Sie keine andre Schenkungsurkunde aufzuweisen?

2. Nun, ist diese nicht hinlänglich?

B. O ja, und sie beweist noch mehr, als sie eigentlich dadurch beweisen wollten. hat nicht der Mensch ein Vorhersehungsvermögen?

A. Wer wollte das leugnen?

B. Hat er nicht auch das Bedürfniß, für die Zukunft zu sorgen?

A. Auch das gestehe ich ein..

B. Nun so haben Sie mir das Patent auss gefertiget, zu folge dessen ich berechtigt bin, mie ein Haus für den künftigen Winter zu bauen, und es so lange zu gebrauchen, als ich dessen bedarf. Wenn ich aber dieses Recht habe, so werde ich eben so wenig die Erlaubniß meiner Nebenmenschen nöthig haben, um mir eine Sache für die Zukunft zuzueignen, als ich deren bedurfte, um sie für den jetigen Augenblick zu nusen. Ich finde auch in

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