Der Feststellungsanspruch: ein Beitrag zur Lehre vom RechtsschutzanspruchDuncker & Humblot, 1889 - 66 páginas |
Termos e frases comuns
actio Adolf Wach alsbaldigen Feststellung Anerkennung Bähr a. a. D. S. befriedigungsbedürftigen Rechtes Begriff begründet Begründung Beklagten Berechtigten Besizer besonders Bestehen oder Nichtbestehen betagten Bolze Bd bürgerlichen Gesezbuchs civilen civilistischen Civilprozeßordnung Civilrecht daher darf Degenkolb dergl deutschen Entsch Entscheidung Entscheidungsanspruch Entwurf eines bürgerlichen Fall fälligen Fest Feststellungsanspruch Forderung Form Gegensak Gegenstand gegenüber Gegner gerichtlichen Gesek Gesez gewähren giebt Grund Handbuch Bd Hauptintervention Inhalt Klagbarkeit Klage auf Feststellung Klagerecht läßt Leistung Leistungsklage lektere lex fori liche materielle Recht Motive muß negativen Feststellungsklage Note Pandekten Partei Passivlegitimation Person Plak Plenarentscheidung Prätendentenstreit Preis Privat privatrechtlichen Prozeß Prozesses publizistischer rechtliche Feststellungsinteresse rechtliches Interesse rechtsgeschäftlichen rechtskräftige Rechtslage Rechtssak Rechtsschuh Rechtsschuhanspruch Rechtsschußinteresse Rechtsverhältnisses Rechtsverlekung Reichsgerichts Reichsgerichts Bd richterlichen richtige Sache schließt Schuß Schußbedürftigkeit Schußinteresse selbständig Seufferts Archiv soll Staat stellungsklage subjektives Recht Subsidiarität Thatbestand Thatsache Turbation unsere Urkunde Urteil Vollstreckbarkeit Vollstreckung Vollstreckungstitel Voraussekungen Voraussetzungen Windscheid Zulassung der Klage Zwangsvollstreckung Zweck
Passagens mais conhecidas
Página 36 - Wenn in einem Bundesstaate der Fall einer Justizverweigerung eintritt und auf gesetzlichen Wegen ausreichende Hilfe nicht erlangt werden kann, so liegt der Bundesversammlung ob, erwiesene, nach der Verfassung und den bestehenden Gesetzen jedes Landes zu beurteilende Beschwerden über verweigerte oder gehemmte Rechtspflege anzunehmen und darauf die gerichtliche Hilfe bei der Bundesregierung, die zu der Beschwerde Anlaß gegeben hat, zu bewirken.
Página 42 - Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist.
Página 11 - nicht unter den Anspruchsbegriff im Sinne des Entwurfs fällt das Recht auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisses durch richterlichen Spruch (CPO. § 231). Gegenstand dieses Rechts ist nicht eine Leistung.
Página 63 - In der Unberechenbarkeit des demnächstigen Verlaufs der Dinge, der Ungewißheit, wie späterer Rechtsstreit sich entscheiden werde, in dem schädlichen Einfluß, welchen zur Zeit diese Zweifelhaftigkeit der Lage auf den...
Página 26 - man darf nicht sagen, die römische actio sei unser Anspruch ; in dem Begriffe actio wird ein Element mitgedacht, welches in unserem Begriffe Anspruch nicht enthalten ist, das Element des Gerichts ... der Möglichkeit der Erlangung richterlicher Zuerkennung für das Begehren, welches man hat.
Página 10 - wenn das Gesetz neben der Klage auf die dem Rechtsverhältnisse entsprechende Leistung eine Klage auf Feststellung einräumt, so erkennt es damit an, daß aus dem Rechtsverhältnisse neben dem Ansprüche auf Leistung ein weiterer selbständig verfolgbarer Anspruch auf Feststellung erwächst.
Página 54 - Rechtsverhältnis" ist gewählt, um einerseits dasselbe in seiner Ruhe, Anspruchslosigkeit zu kennzeichnen und auf der anderen Seite die Zusammenfassung eines Komplexes von Rechten als einheitlichen Feststellungsgegenstand zu ermöglichen.
Página 10 - Wie der Anspruch auf Leistung, so kann auch der Anspruch auf Feststellung verletzt werden — und nur, wenn er verletzt ist, liegt Anlaß zur Erhebung einer Klage auf Feststellung vor.
Página 18 - Vorschrift des 8 231 gegeben; er richtet sich auf die Zulassung der Klage und somit auf die Verpflichtung des Beklagten, sich auf die Verhandlung über das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses einzulassen.
