Ausführliche erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein commentar für meine zuhörer, Volume 26J.J. Palm, 1796-1816, in der Palm'schen Verlagsbhdlg., 1824 |
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Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Volume 26 Christian Friedrich von Glück Visualização completa - 1824 |
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Termos e frases comuns
Antoninus autem Baudoza Beschenkte bestätiget beyde blos BOEHMER bona gratia Canonische Recht Caracalla Commentar daher Deportation dieſes Dieß Diss divortii divortium donat donationem donationis Donator eccles edit Ehebruchs ehelichen Ehescheidung Eigenthum eius enim eodem erklärt erst etiam fagt Falle feiner Frau Gajus Gefeß Gefeße GENTILIS Lib gewiß Glücks Erläut Gratian Grund gültig Güterrecht heißt Hillels inter virum ipso iure iuris civ Justinian Kaiser katholischen Kirche Kirchenrechts läßt legat lehtern Lesart libro lich Mann marito maritus matrimonium mortis causa mulier muß nåmlich Oration Pabst Pand Papinian Paulus potest POTHIER propter Protestanten quae quam quia quidem quod repudium Sabinum sagt Schammai Scheidebrief Scheidung Schenkungen unter Ehegatten SCHULTING seyn ſich ſie SUETON tamen Theil Tisch und Bett Tod des Schenkers Ulpian Ursache uxorem uxori Vermögen viro virum et uxorem wåre widerrufen Worte
Passagens mais conhecidas
Página 427 - Wer sich von seinem Weibe scheidet, der soll ihr geben einen Scheidebrief.
Página 430 - Schwert untertan sind, noch seiner bedürfen; aber siehe zu und gib die Welt zuvor voll rechter Christen, ehe du sie christlich und evangelisch regierst. Das wirst du aber nimmermehr tun, denn die Welt und die Menge ist und bleibt Unchristen, ob sie gleich alle getauft und Christen heißen.
Página 466 - Religionsparteien kann, in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes, keinen Unterschied in dem Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte begründen.
Página 410 - Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und sie werden sein ein Fleisch
Página 394 - Unter» sucdung der Frage: ob die Ehescheidung nach der Lehre der Schrift und der Kirche ältesten Geschichte erlaubt sey, oder nicht? Arnstadt und Rudolstadt »804. — /o. I.ean/l. Nlio <^un!iu«llt»t. «x«A«tio» 6» ooninßii onii«ti»ui viuculo iu6i»»olul>ili.
Página 427 - Wenn dir aber dein rechtes Auge Anstoß gibt, so reiß es aus und wirf es von dir ; denn es ist dir besser, daß eins deiner Glieder verloren gehe, als daß dein ganzer Leib in die Gehenna geworfen werde ! Und wenn dir deine rechte Hand Anstoß gibt, hau sie ab und wirf sie von dir; denn es ist dir besser, daß eins deiner Glieder verloren gehe, als daß dein ganzer Leib in die Gehenna dahingehe!
Página 461 - Auf Grund gegenseitiger Einwilligung" können „ganz kinderlose Ehen" getrennt werden (§§ 7 16 ff.); auch solle es dem Richter erlaubt sein, „in besonderen Fällen, wo nach dem Inhalte der Akten der Widerwille so heftig und tief eingewurzelt ist, daß zu einer Aussöhnung und zur Erreichung der Zwecke des Ehestandes gar keine Hoffnung mehr übrig bleibt, eine solche unglückliche Ehe zu trennen.
Página 473 - Namen anlangend, § 741: In der Regel hat die Frau die Wahl: ob sie den Namen des geschiedenen Mannes beibehalten, oder ob sie. besonders in dem Falle des § 740, ihren vorigen Geschlechts oder Wittwen-Namen wieder annehmen wolle. § 742: Ist sie aber ausdrücklich für den schuldigen Theil erklärt: so darf sie den Namen des Mannes wider dessen Willen nicht ferner führen.
Página 394 - Praxis der katholischen Kirche das eheliche Band nicht aufzulösen in Verbindung mit der darüber herrschenden Lehre. Mitunter Worte von Freimüthigkeit an die neuesten Reformatoren der katholischen Dogmatik, Bambergae et"Wirceburgil816.
Página 458 - Haus , oder sonst eine beschimpfende Strafe zur Folge hat °). Denn so wie durch Handlungen jener Art die Sicherheit des Zusammenlebens gefährdet, und als« die körperliche Einheit zerstört wird ; so wird durch Verbrechen der letzten Art der eheliche Umgang auf immer aufgehoben.