| 1857 - 730 páginas
...Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, aufKosten der Eidgenossenschaft ü ffenlliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu...machen. Die näheren Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung vorbehalten." Die Bundesversammlung vollzog diese Aufgabe durch Erlass des Bundesgesetzes... | |
| 1857 - 810 páginas
...der Eidgenossenschaft ö ffentliche Werke zuerrichten oderdieErric h tungderselbenzuunterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropr ia tion geltend zumachen. Die näheren Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 páginas
...Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theiles derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Eruropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 páginas
...Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung...das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bnndesgeselzgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann... | |
| Vögelin - 1859 - 458 páginas
...eines großen Theilcs derselben, auf Kosten der Eidsgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten odei die Errichtung derselben zu unterstützen, — Zu...das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleibe» der Vundesgesetzgebung vorbehalten. — Di« Nunlesversammlung... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 páginas
...Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung...das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann... | |
| 1860 - 734 páginas
...Eidgenossenschast oder eines großen Theils derselben, aus Kosten der Eidgenossenschast össentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch besugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 páginas
...eines großen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichte» oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu...das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung vorbehalten. Tic Bundesversammlung kann... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 páginas
...Jnteresse der Eidgenofsenschaft oder eines großen Theiles derselben, auf Kosten der Eid« geuossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Erpropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 páginas
...Eidgenossenschaft öffentliche Werte zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterftüzen. Zu diesem Zwele ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Nestimmungen hierüber bleiben der Hundesgesezgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann... | |
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