Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar für meine Zuhörer, Parte 15

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Johann Jacob Palm, 1813
 

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Página 64 - Compensation beruht hier nicht in einer flcta per brevem manu m solutio, sondern vielmehr darin, weil es die Gesetze für unbillig halten, gegen den andern wegen eines Vergehens zu klagen, dessen man sich selbst schuldig gemacht hat.
Página 378 - Es ist daher unrichtig, wenn einige") behaupten/ daß auch ein solcher Vertrag, wodurch sich die Gesellschafter verbindlich gemacht haben, auf iebenszeit in der Gesellschaft zu verbleiben , nicht ver
Página 8 - Schulden für sich zu con» trahiren , ist den Frauenspersonen nicht untersagt, sie mögen dann das Geld anwenden, zu welchem Zweck sie wollen ^). Geht nun aber eine Weibsperson wirklich mit einer Intercession um, und den Glaubiger soll seine Unwissen...

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