Zeitschrift fuer die behandlung schwachsinniger und epileptischer, Volumes 21-231901 |
Outras edições - Ver todos
Zeitschrift fuer die behandlung schwachsinniger und epileptischer, Volumes 24-26 Visualização completa - 1904 |
Zeitschrift fuer die behandlung schwachsinniger und epileptischer, Volumes 18-20 Visualização completa - 1898 |
Termos e frases comuns
Arbeit Arzt ärztliche Auswendigschreiben Bedeutung Behandlung Schwachsinniger besonders Bestimmungen Beziehung Bezirksschulen Bildung Blöden Blödsinnige Defekte Direktor Dresden Dresden-Strehlen Einrichtung einzelnen Elberfeld Eltern Entwicklung Epilepsie Epileptische Erscheinungen ersten Erziehung Fach Fällen Fibel folgende Fürsorge ganze Gehirn Geist Geisteskranken Geistesschwäche geistig schwachen Gemüt Geschäftsunfähigkeit gewissen giebt Gott grossen Grund Hand heilpädagogischen Hilfsklassen Hilfsschule höheren Idioten Idiotenanstalten Idiotenwesen Idstein Interesse Jahre jetzt Johannes Pässler Klasse kleinen Knaben kommen Konferenz könnte körperlichen Kranken Kretinismus kurz Landenberger lassen Leben Lehrer leicht letzten lichen Mädchen manche meisten Menschen möglich muss Mutter Nebenklassen normalen pädagogischen Pflegschaft psychischen rarische recht sagt schmeckt Schuljahres Schwachbefähigte schwachbegabte Kinder schwachen Kinder schwachsinnige Kinder Schwachsinniger und Epileptischer Schwelm schwer Schwerhörigkeit Schwierigkeiten Seite sinnige soll Sprache Stadt Stammeln Taubstummen Teil Thätigkeit Übungen unsere Kinder unsere Schüler unseren Anstalten Unterricht Vater Verbandstag verschiedenen viel Volksschule Vortrag Weise weiter wenig wichtig wieder wohl Wort Wunsch Zahl zeigt Zeitschrift Zöglinge Zucker zwei
Passagens mais conhecidas
Página 35 - Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalte sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.
Página 33 - Eine Ehe kann von dem Ehegatten angefochten werden, der zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntniss der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten haben würden.
Página 34 - Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte in Geisteskrankheit verfallen ist, die Krankheit während der Ehe mindestens drei Jahre gedauert und einen solchen Grad erreicht hat, daß die geistige Gemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgehoben, auch jede Aussicht auf Wiederherstellung dieser Gemeinschaft ausgeschlossen ist.
Página 34 - Wer im Zustande der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschliessenden Zustande krankhafter Störung der Geistesthätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich.
Página 33 - Ein Volljähriger, der nicht unter Vormundschaft steht, kann einen Pfleger für seine Person und sein Vermögen erhalten, wenn er infolge körperlicher Gebrechen, insbesondere weil er taub, blind oder stumm ist, seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag.
Página 30 - Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat; 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschliessenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist; 3.
Página 32 - Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind Verträge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
Página 31 - Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Página 32 - Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienstoder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen.
Página 29 - Entmündigt kann werden: 1. wer infolge von Geisteskrankheit oder von Geistesschwäche seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag; 2. wer durch Verschwendung sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes aussetzt; 3. wer infolge von Trunksucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder. sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes aussetzt oder die Sicherheit anderer gefährdet.