Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Volume 24J. J. Palm, 1823 |
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Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Parte 24 Christian Friedrich von Glück Visualização completa - 1823 |
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Termos e frases comuns
Adoption atque benedictione BERARDUS beyde blos BOEHMER iur canonische Recht Caus causa Comm Commentar coniugium CUJACIUS curator daher Dieß Disp Diss donationem dotem dotis edit Ehegatten Ehegesehen Mosis Ehen Eheverbote eius enim Entführer eodem Erklärung etiam etsi extraneus Frau fuerit Gesek Gesekgeber gewiß Glücks Erlaut Gratian Grund heißt heyrathen Illat Impp inter iuris civ ius eccles Justinian Kaiser katholischen Kinder der ersten Kirche Kirchenrechts liberi Mann mariti matrim matrimonium Michaelis Morgengabe mosaischen mulier muß Mutter neque NIEMEIER nisi nupt nuptiarum omnibus Pand Papinian Parochie Polygamie propter Protestanten Pupillin quae quam quidem quis quod römischen römischen Recht sagt Schwägerschaft Schwester Sect secund secundas nuptias seyn sive soll sunt Theil Theod Tochter Tribonian tutor Ulpian univ uxorem Vaters verboten vero Verordnung Vormund Worte zweyten καὶ τὴν τῆς τὸν τοῦ
Passagens mais conhecidas
Página 252 - Wenn Brüder bei einander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe nehmen und sie ehelichen. Und den ersten Sohn, den sie gebieret, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel" einer gründlichen historischen Untersuchung unterwirft.
Página 355 - Ehestand ein weltlich Geschäft ist, gebührt uns Geistlichen oder Kirchendienern nichts darin zu ordnen oder regieren, sondern lassen einer jeglichen Stadt und Land hierin ihren Brauch und Gewohnheit, wie sie gehen.
Página 254 - Volk und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will. Und sein Name soll ,Barfüßer
Página 355 - Aber, so man von uns begehret für (vor) der Kirchen oder in der Kirchen sie zu segnen über sie zu beten oder sie auch zu trauen, sind wir schuldig dasselbige zu thun.
Página 355 - Auch darumb, daß diesen Stand das junge Volk lerne mit Ernst ansehen und in Ehren halten als ein göttlich Werk und Gebot und nicht so schimpflich dabei seine Narrheit treibe mit lachen, spotten und dergleichen Leichtfertigkeit, so man bisher gewonet hat. gerade als wäre es ein Scherz oder Kinderspiel, ehelich zu werden oder Hochzeit machen.
Página 355 - Die es zum ersten gestiftet haben, daß man Braut und Bräutigam zur Kirche führen soll, haben's wahrlich für keinen Scherz, sondern für einen großen Ernst angesehen. Denn es kein Zweifel ist. sie haben damit den Segen Gottes und Gemein Gebet holen wollen und nicht ein Lächerei oder heidnisch Affenspiel treiben.
Página 252 - Maul verbinden. 2il ^Wenn Brüder bei einander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen, sondern ihr Schwager soll sich zu ihr thun und sie zum Weibe nehmen. °Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel.
Página 277 - Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit, und entblößet ihre Schaam und decket ihren Brunnen auf, und sie entblößet den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem 19 Volk gerottet werden.
Página 214 - Ir solt euch in dieser keinem verunreinigen, Denn in diesem allen haben sich verunreiniget die Heiden, die ich...
Página 251 - Voll soll sagen : Amen. 2». Verflucht sey, wer irgend bey einem Vieh liegt. Und alles Voll soll sagen: Amen. 22. Verflucht sey, wer bey seiner Schwester liegt, die seines Vaters oder seiner Mutter Tochter ist. Und alles Volt soll sagen : Amen. 23. Verflucht sey, wer bey seine