Inhalt. I. Frankreich (Republik). Einleitung. Historische Uebersicht des Jahres 1848 . Seite 1-7 I. Verfassung der Französischen Republik vom 4. Nov. 1848. 7-32 die Untheilbarkeit des Reichs von 1230 bis zum Jahre 1812 1. Verfassung der Cortes vom 19. März 1812. 37-43 44-83 Einleitung. Historische Uebersicht der Jahre 1812-30 83-89 89-92 Seite V. Veränderungen der revidirten Verfassung vom 23. Mai 1845 116-118 Schluss der Einleitung. Die Jahre 1845-49 III. Portugal. 118-122 I. Die Gesetze von Lamego über die Thronfolge und die Rechte in Portugal vom Jahre 1143. Historische Uebersicht der Jahre 1143-1641 125-133 133-136 II. Auszüge aus dem Manifest der Stände über die Erhebung III. Verfassung vom 19. April 1826. Historische Uebersicht der Jahre 1826-38 Joao's VI. zum Könige und das Recht der Thronfolgeord nung vom 26. Jan. 1641 136-139 Historische Uebersicht der Jahre 1641--1826 139-147 IV. Veränderte Artikel der Verfassung vom 4. April 1838 im Verhältnisse zur Verfassung vom 19. April 1826 173-174 174-177 Schluss der Einleitung. Die Jahre 1838-1849 IV. Das Königreich der Niederlande und das Grossherzogthum Luxemburg. Einleitung. Historische Uebersicht bis zum Jahre 1815. 178-184 I. Grundgesetz für das Königreich der Niederlande vom 24. Au Einleitung. Historische Uebersicht bis zum Jahre 1848 I. Verfassung vom 9. Juli 1848 V. Belgien. Schluss der Einleitung. Die Jahre 1831-49. Das Wahl- 328-341 Schluss der Einleitung. Die Jahre 1809-49. Die Successions-Ordnung vom 26. Sept. 1810. Die gemeinschaftliche Acte der Reichsversammlungen Schwedens und Norwegens vom 31. Juli und 6. August 1815 II. Norwegen. Einleitung. Die Bildung Norwegens als eines selbständi gen Königreichs bis zur Vereinigung mit Schweden im October 1814 I. Verfassung vom 4. November 1814 Schluss der Einleitung, Die Jahre 1815-1849. . Seite 388-396 396-404 . 404-419 419-422 Auf der letzten Seite des ersten Bandes dieser Sammlung schloss ich die Uebersicht der Französischen Grundgesetze im Jahre 1849 mit der Bemerkung, dass bei der Correctur des letzten Bogens die Nachrichten von der Französischen Revolution im Februar 1848 eingetroffen wären, und dass ich demnach auf die neue Gestaltung dieses im letzten Jahrhunderte so vielfach veränderten Staates im folgenden Bande zurückkommen müsse. Die Staatsform der constitutionellen Monarchie ist inzwischen in Frankreich in die der Republik übergegangen, und das Grundgesetz derselben ist jetzt als die nothwendige Ergänzung der früher gelieferten Französischen Verfassungsurkunden vorzulegen. Zu seiner Einleitung mögen nachstehende gedrängte geschichtliche Nachrichten dienen. Der Aufstand des Volkes in Palermo (12. Januar 1848), welcher sich in wenigen Tagen über ganz Sicilien ausdehnte, schon nach zwei Wochen auch in Neapel (27. Januar) eine allgemeine Erhebung gegen die bestehende Staatsverwaltung hervorrief und demnächst in eben so kurzer Zeit alle übrigen Italienischen Staaten in allgemeine Aufregung setzte, verfehlte nicht mit seiner stürmisch forttreibenden Kraft auch die leidenschaftlichste Theilnahme bei den Franzosen zu erwecken. Hatte bereits die letzte Eröffnungsrede der Kammern am 28. December 1847 den König Ludwig Philipp zu der bedenklichen Aeusserung verleitet „dass Frankreich aufgewühlt in jeglicher Agitation, welche feindselige Leidenschaften oder blinde. Verirrungen brüteten, doch noch in der constitutionellen Monarchie, in der Einigkeit seiner grossen Gewalten, die Schubert, Verfassungsurkunden, 2, Bd. 1 |