Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Volume 33Johann Jacob Palm, 1829 - 478 páginas |
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Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Parte 33 Christian Friedrich von Glück Visualização completa - 1829 |
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Termos e frases comuns
absentis Abwesenden Agnaten aliis reb ascenderit Auctorität autem beyden blos bona bonis bonor bonorum Cicero Civilrechts Code Napoléon Comm Commentar Corpus iuris civilis cura curat Curatel Curator daher Decret Dieß Disp Diss DONELLUS edit eius enim Erben Erbschaft erklärt facere Falle freylich furiosi furiosus Gajus Gesek Geseze gewiß Glücks Erläut Grund gültig heißt hered Hugo Donellus Illat Impp ipso iure iure iuris civ Jurispr Justinian Kaiser läßt Legat legatum lekten libro lich Maximian Minderjährigen minor Modestinus muß neque Obrigkeit Pand Pandecten Papinian Pflegbefohlnen possessionem potest pract Praetor Privatrechts prodigi prodigus Pupillen quae quam quia quidem quis quod Recht Rechtsgelehrten Sache sagt Schweppe Röm seyn sunt testam Testament testamentum testiren Theil Titius tutelae tutor Ulpian unserer Vater Veräusserung Verjährung Vermögen Verschwender Verwaltung Vormund wohl Worte καὶ τοῦ
Passagens mais conhecidas
Página 288 - Geburt, wenn er durch dreissig volle Jahre unbekannt geblieben; 3) wenn er im Kriege schwer verwundet worden; oder wenn er auf einem Schiffe, da es scheiterte, oder in einer andern nahen Todesgefahr gewesen ist, und seit der Zeit durch drei Jahre vermisst wird. In allen diesen Fällen kann die Todeserklärung angesucht, und unter den bestimmten Vorsichten vorgenommen werden.
Página 285 - Besitzer erscheint hier als ein doug,« üäei po88S85or, weil er sich mit Recht für den Erben halten konnte, da er gerichtlich dafür anerkannt worden ist. Der nun wieder zum Vorschein gekommene Verschollene kann also sein Vermögen in keinem andern Zustande reclamiren, als in welchem er es findet, und keine andere Verbindlichkeiten in Anspruch nehmen, als welche sich aus der Natur einer res univergali«, als Gegenstand der Herausgabe, erzeugen, oder doch durch den Ausspruch der natürlichen Billigkeit...
Página 287 - Abwesende vermißt worden ist, nicht bekannt, wohl aber eine gegründete Vermuthung, daß er damals noch minderjährig gewesen sey , vorhanden ; so «,2<!,wig«ErI>i.
Página 312 - Eröfnung der Testamente, Annehmung und Ablehnung der Erbschaft, den Rechten und Pflichten des Erben, auch dessen possessorischen und petitori, schen Rechtsmitteln. Leipzig 179 0. 8. ^. ^,. i?. t/e Nricn« <üomment»tia «cl titulun
Página 372 - Es gehört zu einem jeden Testament, daß der oder die, so Testament machen, mit verstandlichen Worten reden, oder aber schreiben können: denn welcher deren Keins könnte, der wird darin einem Todten gleichgeacht, und mag kein Testament machen.
Página 303 - Ab, wesend en aber, wenn der Tod des Verschollenen entweder rechtlich bewiesen, oder der rechtlichen Vermuthung nach anzunehmen ist, oder der Abwesende zurückkehrt. Ein Decret ist in allen diesen Fällen nicht erforderlich.
Página 288 - Berechtigten dreyßig Jahre verstrichen, oder würde der Verschollene schon vor dem Ablaufe dieser Zeit, das hundertste Le...
Página 431 - Bitten, wodurch der Erblasser gegen seinen Willen zur Errichtung eines Testaments bestimmt wurde^ werden, besonders bey kranken und reitzbaren Personen, einem Zwange gleichgeachtet. Dieses ist wenigstens die gemeine Mei^. ,' .'< '. / ,'^,'":^^^ ,^, .!,'«?.. l!^ coe^. Hl.?«».
Página 285 - Abwesende, nachdem er bereits für todt, und seine Güter für vererbt erklärt worden, wieder...
Página 273 - Administration befunden haben, um nicht dereinst bey der Herausgabe des Vermögens, entweder wegen des schlechten Zustandes, in welchem sich...