Ausführliche erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein commentarJohann Jacob Palm, 1809 |
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Ausführliche erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein commentar, Volume 12 Christian Friedrich von Glück Visualização completa - 1809 |
Ausführliche erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein ..., Volume 12 Christian Friedrich von Glück Visualização completa - 1867 |
Termos e frases comuns
Ableistung actio ad Pand Band Beklagte besonders Beweis Beweismittel blos calumniae cauſa COCCEJI Comm Commentar condictio Contract controv daher Danz Darlehn debitor Decif Deferenten deferirt Delat delationem Diff Doctr dolo Eid für Gefährde Eidesdelation Einrede eius enim eodem eſſe eſt exceptio Falle Gegner Geld gemeinen gerichtlichen Geseke Geseze Gläubiger Grund Grundsak heißt hingegen HOFACKER Princip indole iudic iudicis iuram iuramento iuramentum iurare iureiur iureiurando iuris civ iurisiurandi iusiurandum Justinian Kläger läßt LAUTERBACH lektern LEYSER Meditat lich litem MALBLANC medit Meineides Meinung mibi Munze Munzsorten muß mutuo mutuum numeratae pecuniae Obfervat Pand Parthen Partheyen pract Prator Processes quae quam quidem quod rechtliche Rechtsgelehrten Reinigungseid Richter romische Recht Sache sagt Schuldner schworen Schwörenden seyn soll Specim Statt Syſt Theil THIBAUT Ulpian VOET Werth Wurderung Würderungseid δὲ καὶ
Passagens mais conhecidas
Página 201 - Bei einem jeden andern Verbrechen trifft die Strafe bloß den Sünder und die Mitschuldigen, oder die dem Übel hätten steuern können; bei einem Meineide aber leidet die ganze Familie des Verbrechers: ja das ganze Land, in welchem er wohnt, empfindet die darauf folgende göttliche Strafe. Bei einem jeden andern Verbrechen wird dem Verbrecher öfters durch die Langmuth des barmherzigen Gottes nachgesehen; auf einen Meineid aber folgt die Strafe unverzüglich und alsofort; denn so heißt es in dem...
Página 201 - Wisse, daß Du nicht nach Deinem Sinne und Deiner Auslegung der Worte, sondern nach dem Verstande, den wir und der Richter mit den Worten verbinden, den Eid ablegst.
Página 200 - Eid hintergeht, oder dabei etwas anderes denkt als er sagt, der entheiligt den Namen Gottes und begeht einen Meineid. Der Meineid ist das schrecklichste Verbrechen, dessen sich der Mensch schuldig machen kann. Die ganze sittliche Welt beruht (wie die Rabbinen sagen) auf Recht, Wahrheit und Frieden.
Página 200 - Frevel hinzu, daß der Meineidige den Gott der Wahrheit zum Zeugen der Unwahrheit, und den Gott der Gerechtigkeit selbst zur Bestrafung der Ungerechtigkeit auffordert, und also den Namen des...
Página 201 - Cap. 5 v. 4): Ich will den Fluch hervorbringen, spricht der Herr Zebaoth, daß er soll kommen über das Haus des Diebes, und über das Haus derer, die bei meinem Namen fälschlich schwören; und er soll bleiben in ihrem Hause, und soll es verzehren sammt seinem Holz und Steinen.
Página 201 - Arm. §. 336. Alsdann wird dem Schwörenden , wenn derselbe Geschriebenes lesen kann, die Formel des Eides, welchen er ableisten soll, in die Hand...
Página 171 - Der Schuldschein begründet die Vermuthung für die Richtigkeit alles dessen, was darin enthalten ist, so lange das Gegentheil nicht ausgemittelt werden kann.
Página 200 - Eid ist also, nach der Lehre der Rabbiner, für keinen unrechtmäßiger Weise erzwungenen Eid zu achten. Wer...
Página 200 - That mißbraucht; daher auch die ganze Welt erschüttert worden, als der Gott unserer Väter auf dem Berge Sinai die Worte hat hören lassen: du sollst den Namen des Ewigen, deines Gottes, nicht bei einer Unwahrheit mißbrauchen.
Página 200 - ... so kan doch der Meineidige durch die stärkste Busse, ohne hinlänglichen Ersatz keine Vergebung hoffen: denn es heisst ausdrücklich: Der Ewige, dein Gott wird denjenigen nicht ungestraft lassen, der seinen Nahmen bei einer Unwahrheit missbraucht Bei einem jeden ändern Verbrechen trift die Strafe blos den Sünder und die Mitschuldigen, oder, die dem Uebel hätten steuern können; bei einem Meineide aber leidet die ganze Familie des Verbrechers, ja das ganze Land, in welchem er wohnet, empfindet...