Zeitschrift des allgemeinen Oesterreichischen Apotheker-Vereines, Volume 39

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Im Selbstverlage des Vereines, 1901
 

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Passagens mais conhecidas

Página 264 - zu wollen. Vorträge, die erst später, insbesondere erst kurz vor oder während der Versammlung angemeldet werden, können nur dann noch auf die Tagesordnung kommen, wenn hiefür nach Erledigung der früheren Anmeldungen Zeit bleibt; eine
Página 602 - Beerenwein) hergestellt ist, muss eine Bezeichnung tragen, welche die Verwendung von Fruchtwein erkennen lässt. Die näheren Vorschriften trifft der Bundesrath. Die vom Bundesrathe vorgeschriebenen Bezeichnungen sind auch in die Preislisten und Weinkarten, sowie in die sonstigen im geschäftlichen Verkehre üblichen Angebote mit aufzunehmen.
Página 264 - ergebenst einzuladen. Da den späteren Mittheilungen über die Versammlung, die Anfangs Juni zur Versendung gelangen, bereits ein vorläufiges Programm der Verhandlungen beigefügt werden soll, so bitten wir, Vorträge und Demonstrationen — namentlich solche, die hier
Página 264 - werden. Die allgemeine Gruppirung der Verhandlungen soll so stattfinden, dass Zusammengehöriges thunlichst in derselben Sitzung zur Besprechung gelangt; im Uebrigen ist für die Reihenfolge der Vorträge die Zeit ihrer Anmeldung massgebend.
Página 265 - Sitzungen mehrerer Abtheilungen behandelt werden sollen, so bitten wir Sie auch, uns Ihre Wünsche für derartige, von unserer Abtheilung zu veranlassende gemeinsame Sitzungen übermitteln zu wollen. Die Einführenden:
Página 338 - und während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen können, eingeleitet, oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist. § 4. Apothekern, welche die Pflichten ihres
Página 479 - eine im chemischen Laboratorium der kk deutschen Universität in Prag ausgeführte Arbeit von Herrn Dr. Alfred Kirpal, betitelt: ..Das Betain der
Página 337 - erhalten ihren Sitz am Amtssitze des Oberpräsidenten, die Kammer der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin erhält ihren Sitz in Berlin. § 2. Der Geschäftskreis der Apothekerkammern umfasst die Erörterung aller Fragen und Angelegenheiten, welche den
Página 338 - Auslegung vorher öffentlich bekannt gemacht sind. Einwendungen gegen die Liste sind unter Beifügung der erforderlichen Bescheinigungen innerhalb 14 Tagen nach beendigter Auslegung der Liste bei dem Vorstande der Apothekerkammer — das
Página 338 - des Vorstandes der Apothekerkammer das Wahlrecht und die Wählbarkeit dauernd oder auf Zeit zu entziehen. Denselben ist vorher Gelegenheit zu geben, sich über die gegen sie erhobenen Anschuldigungen zu äussern. Zu der Berathung und Beschlussfassung über die Entziehung des

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