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recht" nicht in Zweifel sein. Die Species, welche sich so charakterisirt, ist sowohl vom Genus, wie von der Varietas bestimmt verschieden. Innerhalb eines Formenkreises, der als Gattung (Genus) erscheint, braucht die morphologische Aehnlichkeit aller Individuen unter einander nicht so vollständig zu sein; es genügt z. B. bei den Pflanzen eine Uebereinstimmung in den wichtigeren Merkmalen an den Reproductionsorganen. Die zweite Bedingung, der Mangel an Uebergangsformen zu andern Gattungen, muss bei einem gut umgrenzten Genus eben so wohl zutreffen, wie bei einer gut umgrenzten Species; man pflegt indess zuzugeben, dass solche Grenzen zwischen den Gattungen in der Natur nicht in allen Fällen vorhanden sind. Die vierte Bedingung, die Beständigkeit der unterscheidenden Merkmale, muss für eine Gattung mindestens ebenso streng gültig sein, wie für eine Art; dagegen können innerhalb der Gattung allerdings zahlreiche verschiedene beständige engere Formenkreise (Punkt 4) neben einander bestehen. Die Kreuzungsproducte zwischen den Individuen einer Gattung brauchen nicht fruchtbar zu sein (5), während selbstverständlich eine Kreuzung zwischen Individuen verschiedener Gattungen, wenn sie überhaupt erfolgreich ist, stets eine wenig fruchtbare Nachkommenschaft liefern wird (6). Es sind also die Punkte 1, 4 und 5, durch welche sich Gattungen, die mehrere Arten umfassen, von den engeren Formenkreisen der einzelnen Art unterscheiden. In den Punkten 2, 3 und 6 liegen dagegen die Unterscheidungsmerkmale der Art von der Varietät. Die Varietät soll durch Uebergangsformen mit andern Varietäten, und zwar namentlich mit der angeblichen Stammform, zusammenhängen, sie soll in der Folge der Generationen unbeständig sein und soll fruchtbare Kreuzungsproducte mit andern Varietäten liefern. Man giebt nun allerdings zu, dass die Uebergangsformen nicht immer nachweisbar sind, dass aber in diesen Fällen die Unterscheidungsmerkmale sehr geringfügig zu sein scheinen; man giebt ferner zu, dass manche Varietäten, so weit unsere Erfahrung reicht, beständig sind, und giebt drittens zu, dass man über die Kreuzungsproducte vieler Varietäten Nichts weiss. In diesen Fällen beruhigt man sich dabei, die Erfahrung werde schon zeigen, ob solche zweifelhafte Formenkreise Arten oder Varietäten seien.

Ausser den angegebenen Kennzeichen für die Arten wird man bei verschiedenen Schriftstellern noch mancherlei untergeordnete Merkmale aufgeführt finden, durch welche sich die Species unterscheiden lassen sollen. Diese Merkmale sind theils anatomischer,

theils biologischer, theils chorologischer Art; bei den Pflanzen betreffen sie Zahlen- und Grössenverhältnisse, Ausbildung von Nebenorganen, Blüthezeit, chemische Bestandtheile (Farbe, Geruch), Lebensdauer, Widerstandsfähigkeit gegen schädliche Einflüsse, Verbreitung u. s. w. Man wird kaum in der Lage sein, allgemeingültige Regeln über den Werth derartiger Kennzeichen zu geben, wird jedoch den Grundsatz aufstellen können, dass die Individuen einer und derselben Art auch in ihrer äusseren Erscheinung und in ihren biologischen Eigenschaften keine allzu grossen Verschiedenheiten zeigen dürfen..

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Es sollte eigentlich jedem Naturforscher, der Ansichten oder Theorieen über das Wesen der organischen Art aufstellt, zur Pflicht gemacht werden, seine Lehren zunächst an der Gattung Homo, deren am besten und allgemeinsten gekannten Formenkreise, zu prüfen und zu erläutern. Nicht nur dem Zoologen, sondern auch dem Botaniker würde ein solches Examen sehr nützlich sein. Die genauen Verhältnisse jeder Pflanzengattung, die er zur Erläuterung wählen könnte, werden stets nur wenigen Fachgenossen hinreichend bekannt sein, während man voraussetzen darf, dass jeder wirkliche Naturforscher auf welchen Titel Leute, die nur Naturkörper sammeln und bestimmen, keinen Anspruch haben mit der Gattung Homo einigermaassen vertraut ist. Prüfen wir also, welche Formenkreise in der Gattung Homo nach Maassgabe der obigen Merkmale für die Species dem eigentlichen Artbegriffe entsprechen. Wir fragen zunächst, ob die Gattung monotyp ist, d. h. nur eine einzige Art enthält, ob also der LINNE'sche Homo sapiens unserer Definition vom Wesen der Art entspricht. Zu 1 werden wir bemerken, dass wir die morphologische Aehnlichkeit aller Individuen nicht als vollständig anerkennen können; zụ 2 und 3 geben wir zu, dass Uebergänge zu andern Formenkreisen vollständig fehlen und dass die Unterscheidungsmerkmale von andern Geschöpfen beständig und zuverlässig sind; zu 4 ist zu erinnern, dass in der Gattung Homo viele durchaus beständige engere Formenkreise vorhanden sind, also jede Formeneinheit fehlt; auf 5 können wir noch keine ganz bestimmte Antwort ertheilen, doch ist eine Verminderung der Fruchtbarkeit bei gewissen Kreuzungen innerhalb des Formenkreises Homo sapiens wahrscheinlich; zu 6 ist zu constatiren, dass Kreuzungsproducte von Homo mit andern Organismen gar nicht bekannt sind. Die Bedingungen 2, 3 und 6 sind somit erfüllt, wodurch indess wie oben gezeigt, Nichts weiter bewiesen wird, als dass Homo sapiens nicht

etwa eine Varietät einer andern organischen Art ist. Die Bedingung 5 ist wahrscheinlich nicht erfüllt, 1 ist nur erfüllt, wenn man den dehnbaren Begriff der Aehnlichkeit ungewöhnlich weit fasst, 4 dagegen ist unzweifelhaft gar nicht erfüllt. Unter diesen Umständen werden wir Homo sapiens nicht für eine Art, sondern für einen Arten complex halten. Prüfen wir nun, ob etwa Homo afer eine der dahin gehörigen Arten darstellt. Auch innerhalb dieses engeren Formenkreises werden unsere Bedenken, ob die muthmaassliche Art der Bedingung 1 genügt, nicht gehoben sein. Andererseits scheint aber auch die Erfüllung der zweiten Bedingung äusserst zweifelhaft, während der dritten, so weit es unter diesen Umständen möglich ist, Genüge geleistet wird. Für Punkt 4 haben wir durch die Verengerung des Formenkreises eigentlich Nichts gewonnen; die Bedingung 5 wird zutreffen, 6 aber nicht. Wir sehen somit, dass der Formenkreis Homo afer noch viel zu weit ist, um der Bedingung 4 und selbst um 1 zu genügen, aber andererseits schon zu eng, um in Bezug auf 2 und 6 ein befriedigendes Ergebniss zu liefern. Fasste man den Artbegriff noch enger, z. B. Homo Ashanti, so wird man allerdings für Punkt 1 und 4 Viel gewinnen, für 2, 3 und 6 aber eben so viel verlieren. Wir kommen somit zu der Schlussfolgerung, dass weder Homo sapiens, noch H. afer, noch H. Ashanti wirkliche Arten sind; es bleibt uns also nur die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: entweder sind die Erkennungsmerkmale, durch welche wir das Artrecht eines Formenkreises feststellen, nicht richtig aufgefasst, oder es giebt in der Gattung Homo weder eine Art noch Arten, wenigstens keine Arten, wie sie die Speciesdoctrin verlangt.

Nun ist es allerdings wohlbekannt, wie die Anhänger der alten Lehre diese Schwierigkeit in dem vorliegenden Falle umgehen : sie streichen einfach die Bedingung 4. Dann bleiben zur Unterscheidung von Species und Varietas nur noch 1 und 5 übrig und mit Benutzung dieser ist die Art Homo sapiens allenfalls zu retten, denn die Auffassung des Begriffes der Aehnlichkeit ist sehr dehnbar und über die Kreuzungen liegen die Erfahrungen noch nicht vollständig genug vor. Wir können indess mit Sicherheit behaupten, dass bei Kreuzungen innerhalb der Gattung Homo Erscheinungen vorkommen, wie sie nach der Speciesdoctrin bei Varietäten - Blendlingen nicht auftreten sollen. Die Mischlinge von Europäern und Negern oder Europäern und Rothhäuten scheinen durchschnittlich nicht gerade schwächer zu sein, als die Stammeltern, während die Mischlinge von Negern und Rothhäuten als ein

schwächliches, entschieden unter den Stammeltern stehendes Geschlecht geschildert werden. In Birma erweisen sich die Mischlinge von Portugiesen und Eingebornen als ein ganz tüchtiger Schlag, während die Engländer mit den Eingebornen keine lebensfähige Nachkommenschaft erzielen. Diese Erscheinung passt durchaus nicht zu der gewöhnlichen Vorstellung von dem Wesen der Varietäten; man wird es indess für wahrscheinlich halten müssen, dass die Ursache des Nichtgedeihens von anglobirmanischen Mischlingen im Klima zu suchen ist und dass solche in einem mittelwarmen Lande allerdings lebensfähig sein würden. Wenn man nun aber auch den bedeutenden anatomischen und physiologischen Unterschieden zwischen den verschiedenen Menschenstämmen keinen specifischen Werth beilegen will, so dürfte es sich doch als verhängnissvoll für die Speciesdoctrin erweisen, wenn man zugiebt, dass innerhalb einer und derselben Art so durchaus verschiedene und in der Folge der Generationen durchaus beständige Varietäten vorhanden sein können, wie es beim Menschen der Fall ist. Die Gegner DARWIN'S pochen bekanntlich darauf, dass man die Umwandlung der Arten in einander nicht direct nachweisen könne; eine solche Beweisführung ist aber selbstverständlich unmöglich, so lange man alle Formen, zwischen denen allmähliche Uebergänge nachgewiesen werden, sofort für Varietäten einer und derselben Art erklärt. Es wird indess nützlich sein, von den Anhängern des Speciesdogmas eine Meinungsäusserung darüber zu verlangen, ob sie Europäer und Neger für verschiedene Arten oder für Varietäten einer und derselben Art halten. Im letzten Falle wird man constatiren, dass noch niemals von europäischen Eltern ein Negerkind erzeugt ist oder umgekehrt, dass also auch die Veränderlichkeit von Varietäten nicht erfahrungsgemäss nachgewiesen werden kann; im ersten Falle wird man bei dem Versuche der Umgrenzung der Menschen-Arten auf Schwierigkeiten stossen, die sich nicht mit der Doctrin in Einklang bringen lassen.

Wenden wir uns nun zur Pflanzenwelt, so werden wir einige möglichst bekannte Beispiele wählen, um auch hier zu prüfen, welche Formenkreise als Species betrachtet werden dürfen. Nehmen wir die Gattungen Rosa und Quercus, so finden wir, dass diese weiten Formenkreise nur den Forderungen 2, 3 und 6 entsprechen, also denen, welche auch für die Gattungen Gültigkeit haben können. Nehmen wir enge Formenkreise, wie Quercus pubescens Willd., oder Rosa dumetorum Thuill., so erfüllen dieselben die Bedingungen 1, 4 und 5, wahrscheinlich auch 3, aber schwer

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lich 2 und 6.

Versuchen wir nun, ob eine mittlere Fassung des Artbegriffs zum Ziele führt und prüfen Quercus Robur L. und Rosa canina L., beide im weitesten Sinne genommen, so werden wir nur Punkt 3 und 6, bei Quercus vielleicht auch Punkt 2 entschieden als zutreffend bezeichnen können, also diejenigen, welche auch für die weiten Formenkreise, die Gattungen, gelten können. In Bezug auf Punkt 5 werden wir unsere Unwissenheit bekennen, 1 und 4 aber entschieden verneinen müssen. In diesem Falle nützt es nun der Speciesdoctrin kaum etwas, wenn wir die Forderung 4 streichen; wir finden trotzdem keinen Formenkreis, der einigermaassen genau dem Artumfange entspricht. Weder Quercus Robur L. noch Q. pubescens Willd., weder Rosa canina L. noch R. dumetorum Thuill. sind demnach wirkliche Arten. - Prüfen wir die bestcharakterisirten unzweifelhaften Varietäten, z. B. Fragaria monophylla L., so werden wir die Bedingungen 1, 2, 4, 5 als vollkommen erfüllt betrachten können, um den Formenkreis als Art zu charakterisiren; in Bezug auf 3 werden wir Bedenken hegen, welche indess nur aus unserer besonders genauen Kenntniss jener Pflanze geschöpft sind; über Punkt 6 wissen wir nichts Bestimmtes, wenn wir es auch für sehr unwahrscheinlich halten, dass er bei Fr. monophylla in einer für deren Artrecht günstigen Weise in's Gewicht fallen würde.

Wenn man diese Thatsachen erwägt, so wird man zu der Erkenntniss gelangen, dass man eine verschiedene Umgrenzung der Arten bekommt, ja nachdem man das eine oder das andere Kennzeichen als entscheidend für das Wesen der Species betrachtet. Wir erhalten nicht dieselben Arten, wenn wir ausschliesslich die morphologischen Eigenschaften in's Auge fassen, wie wenn wir zugleich die sonstigen Eigenthümlichkeiten heranziehen. Legen wir das Hauptgewicht auf den Mangel an Uebergangsformen, so werden wir ganz andere Artgrenzen erhalten, als wenn wir das Wesen der Art vorzugsweise in der Stammeseinheit suchen, also in möglichster morphologischer und physiologischer Gleichwerthigkeit der zu einer Art gerechneten Organismen. Die verschiedenen Kennzeichen, welche nach der Doctrin einen Formenkreis als Art charakterisiren sollen, decken sich somit nicht, und es liegt daher in der Willkür des Systematikers, ob er dem einen oder dem andern Umstande eine grössere Wichtigkeit beilegen will. JORDAN legt den Nachdruck auf die wirkliche innere Gleichwerthigkeit der zu einer Species verbundenen Organismen, BENTHAM dagegen auf die Möglichkeit einer guten Abgrenzung des als Art charakterisi

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